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Zusammenhalt macht Berufsgruppenminderheiten stark!

Die Personalratswahlen am 9. Juni 2016 rücken näher und da machen sich Kolleginnen und Kollegen so ihre Gedanken. In den zurückliegenden Wochen haben uns wiederholt Anfragen erreicht, worin denn die faktischen Unterschiede zwischen einer „Freien Liste“ und einer „BSBD-Liste“ bestehen. Da hier ein Informationsbedürfnis zu bestehen scheint, wollen wir die wesentlichen Unterschiede kurz ansprechen.


Der BSBD ermittelt seine Kandidatinnen und Kandidaten in einem demokratischen Abstimmungsverfahren!

Jeder Interessent hat sich dem Votum der Mitgliederversammlung zu stellen. Er benötigt eine eigene Mehrheit. Hierdurch ist sichergestellt, dass eine Leistungskontrolle stattfindet. Denn nur wer gute Arbeit leistet und wem von den Kolleginnen und Kollegen Fach- und soziale Kompetenz bescheinigt werden, wird sich auf der „BSBD-Liste“ wiederfinden.

Für die Bewerberauswahl gelten beim BSBD spezielle Maßstäbe. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen die Regionen, die unterschiedlichen Aufgabengebiete, die Laufbahnen, die Vielfalt beim Lebensalter und den Geschlechtern, die besonderen beruflichen Erfahrungen und ein breites Fachwissen repräsentieren, damit die Personalvertretung auf alle denkbaren Aufgaben und Herausforderungen möglichst optimal vorbereitet ist. Dies verstehen wir unter sachgerechter Interessenvertretung und angemessener Basisorientierung.


Bei der Aufstellung einer „Freien Liste“ finden sich kaum demokratische Elemente. Die Bewerber stellen sich in der Regel selber auf!

Der BSBD unterstützt und begleitet seine Personalräte durch aufgabenspezifische Schulungen, sowie mit Rat und Tat im Einzelfall. Informationen über gesellschaftliche Zusammenhänge, über politische Hintergründe und rechtliche Rahmenbedingungen sind selbstverständlich. Daneben gewährt der BSBD Rechtschutz, individuelle und aufgabenbezogene Beratung, bei Bedarf auch politische Unterstützung. Diese Vernetzung und dieses Zusammenspiel sorgt letztlich dafür, dass die Interessen der Kolleginnen und Kollegen auf allen Ebenen optimal vertreten werden und die Personalratsarbeit wirklich erfolgreich gestaltet werden kann.


Die Bewerber einer „Freien Liste“ haben eine solche Unterstützung nicht!

Der BSBD kann politische Anliegen von Personalvertretungsaufgaben unterscheiden und sie auf den unterschiedlichen Ebenen vertreten und einer Lösung zuführen. Der Personalrat hat seine Grenzen gemäß dem Personalvertretungsrecht innerhalb der Verwaltung zu beachten. Viele Probleme können aber nur politisch durch Landesregierung und Landtag effektiv gelöst werden. Diese berechtigten Anliegen müssen gewerkschaftlich vertreten werden. Deshalb setzt sich der BSBD u.a. für Verbesserungen der Besoldungsstrukturen, für zusätzliches Personal, für Verbesserungen bei „Gitterzulage“ und Dienstkleidung und nicht zuletzt für die Verbesserung der Beförderungssituation in allen Laufbahnen ein.


Die Bewerber einer „Freien Liste“ können das nicht, weil sie sich gemäß Personalvertretungsrecht nur in Ausnahmefällen an außenstehende Stellen wenden dürfen.

Wenn wir Strafvollzugsbedienstete unsere legitimen Anliegen und Interessen angemessen berücksichtigt und vertreten sehen wollen, dann sprechen wir uns am besten für eine Vernetzung von Personalrats- und Gewerkschaftsarbeit aus. Der BSBD garantiert durch seine geschulten Kandidatinnen und Kandidaten eine kompetente, verantwortungsvolle Personalratsarbeit und eine wirkungsvolle gewerkschaftspolitische Vertretung der berufspolitischen Anliegen der Strafvollzugsbediensteten. Hier, beim BSBD, sind unsere gemeinsamen Interessen wirklich gut aufgehoben!

BSBD

Kompetent! Solidarisch! Erfolgreich!


Illustration im Beitrag © Robert Kneschke / Fotolia.de