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Die Zulage für beamtete Krankenpflegerinnen und -pfleger ist praktisch durch. Der BSBD kämpft darum, dass bald auch vergleichbare Tarifkräfte profitieren können.

Einkommensrunde 2019: Landesregierung schafft Krankenpflegezulage für beamtete Kräfte

In dem Besoldungsgespräch, das am 22. März 2019 zwischen den Gewerkschaften und der Landesregierung stattfand, hatte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die Schaffung einer Krankenpflegezulage in Höhe von 120 € zugesagt. Der BSBD hat über diese Zusicherung noch am selben Tag in einer Internetmitteilung informiert.

Hinsichtlich der Ausgestaltung und des Kreises der Begünstigten blieb der Ministerpräsident recht vage. Jetzt hat die Landesregierung ankündigt, eine entsprechende Rechtsgrundlage für diese Zulage im Landesbesoldungsgesetz NRW zu schaffen. Zwischenzeitlich sind u.a. die Vollzugseinrichtungen und das JVK Fröndenberg angewiesen worden, die Begünstigten dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW zu melden, damit zeitnah Abschläge ausgezahlt werden können.

Wir müssen gestehen, dass wir die Ankündigung des Ministerpräsidenten zunächst mit einer Portion Skepsis aufgenommen haben, weil sie deutlich über die zugesagte 1:1-Übernahme des Tarifergebnisses hinausgeht. Im Tarifbereich konnte eine entsprechende Zulage lediglich für Universitätskliniken und Psychiatriezentren des Landes Baden-Württemberg vereinbart werden. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich den Gewerkschaftsforderungen nach Begünstigung aller Pflegekräfte massiv widersetzt und praktisch den Untergang des Abendlandes beschworen.

Jetzt hat die Landesregierung folgende Ergänzung des § 56 LBesG NRW angekündigt:

„Eine Stellenzulage erhalten [……]
3. Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 mit dem zweiten Einstiegsamt, die in der Krankenpflege in Kliniken, dem Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen oder in den Justizvollzugsanstalten eingesetzt sind; die Zulage nimmt an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen nach § 16 teil.“

Die Zulage wird der Ankündigung der Regierung zufolge rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 geschaffen und nimmt ab dem Jahr 2020 an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teil. Damit tritt eine Situation ein, dass die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in den Genuss einer Krankenpflegezulage gelangen, nicht jedoch vergleichbare Tarifkräfte.

Da der BSBD nachdrücklich für den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ eintritt, sind wir gegenwärtig zusammen mit dem DBB in Verhandlungen mit der Landesregierung und der ministeriellen Administration bestrebt, die übertarifliche Zahlung der Krankenpflegezulage auch an Tarifbeschäftigte zu erreichen. Die bisherigen Reaktionen unserer Gesprächspartner dürfen wir als durchaus konstruktiv bezeichnen. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik sich bereitfindet, der überschaubaren Zahl an betroffenen Tarifkräften in analoger Anwendung des § 56 LBesG NRW (künftige Fassung) eine übertarifliche Zulage in gleicher Höhe zuzuerkennen. Wir bleiben jedenfalls am Ball und berichten erneut, soweit sich Änderungen des Sachstands ergeben.

In Düsseldorf zeigte sich BSBD-Chef Peter Brock zuversichtlich, dass ein positives Ergebnis auch für die Tarifkräfte erreichbar ist. „Zunächst muss man der schwarz-gelben Landesregierung dankbar sein, dass sie bereit ist, im Beamtenbereich die spezifische Belastung der Krankenpflegekräfte durch die Zuerkennung einer eigenständigen Zulage in Höhe von 120 € anzuerkennen und zu honorieren. Wir haben daneben die begründete Hoffnung, dass es gelingen wird, die Landesregierung zu überzeugen, auch den Tarifkräften die neugeschaffene Zulage übertariflich zu gewähren“, wagte Brock einen positiven Blick in die Zukunft.

Friedhelm Sanker

Foto im Beitrag © ui / Fotolia.de