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Krankenpflegekräften im Beschäftigtenverhältnis Pflegezulage jetzt zuerkennen!

Im Rahmen der Besoldungsgespräche hat Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die Zahlung einer Zulage an beamtete Krankenpflegekräfte zugestanden, obwohl dies über den diesjährigen Tarifabschluss hinausging. Dies führt dazu, dass nunmehr in diesem Tätigkeitsfeld eine Ungleichbehandlung zwischen den Statusgruppen stattfindet. Weil sich der BSBD in dieser Hinsicht vom Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ leiten lässt, haben wir in den zurückliegenden Monaten bei Landesregierung und den Landtagsfraktionen vorgesprochen und interveniert.

Die SPD hat jetzt einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, diese Ungleichbehandlung zu beenden. Der BSBD ist erfreut, dass sich die SPD damit unserer Auffassung anschließt und initiativ geworden ist. Leider verfügt sie nicht über die erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten, um dieses Anliegen tatsächlich durchzusetzen.

Die Landesregierung hat uns wissen lassen, dass eine bestehende Moratoriumsvereinbarung der Bundesländer sie zunächst daran hindere, den Beschäftigten im Krankenpflegedienst eine übertarifliche Zulage zu gewähren. Dies hat den BSBD nicht ruhen lassen, das Justizministerium nachdrücklich zu drängen, das Problem einer sachgerechten Lösung zuzuführen.

Immerhin ist im Rahmen des Tarifabschlusses eine Lösung für die Universitätskliniken des Landes Baden-Württemberg gefunden worden. Wir müssen es uns allerdings eingestehen, dass wir die Zahlung der Zulage an alle Krankenpflegekräfte im Rahmen der Tarifverhandlungen nicht durchsetzen konnten.

Mit der Zuerkennung der Zulage an beamtete Krankenpflegekräfte hat Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) eine Situation geschaffen, die zu einer Ungleichbehandlung von Beamten und Beschäftigten im Krankenpflegedienst der Vollzugseinrichtungen führt. Wir sehen die Landesregierung daher in der Pflicht, den Gleichklang der Statusgruppen wiederherzustellen.

Zwischenzeitlich erreichen uns Signale, dass die Landesregierung nunmehr nach Wegen sucht, die eingetretene Verwerfung bei der Zahlung der Zulage in Höhe von monatlich 120,00 € auszugleichen. Die Zahlung einer übertariflichen Zulage in entsprechender Höhe bietet sich hier an. In der kommenden Tarifrunde sollten die Tarifvertragsparteien dann die Zahlung der Zulage für die Beschäftigten im Pflegedienst aller Bundesländer vereinbaren.

 

Friedhelm Sanker

Symbolfoto: lev.dolgachov/Fotolia.com