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Der NRW-Landesteil unserer Mitgliederzeitschrift „Der Vollzugsdienst“ ist soeben erschienen!

Die Ausgabe 3/2021 befasst sich mit einem Thema, dass in den letzten Tagen in den Blickpiunkt des öffentlichen Interesses geraten ist, nämlich die Alterssicherung. Nachdem alle maßgeblichen Parteien Reformbedarf bei der Rente sehen, haben wir deren Absichten eruiert und vorgestellt. Gerade rechtzeitig ist auch ein Gutachten erschienen, das ebenfalls akuten Handlungsbedarf anmahnt.

Wenn also über die Rente diskutiert wird, immer dann weckt die Beamtenversorgung unvermeidlich Begehrlichkeiten.

Die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung, wie sie von Grünen, SPD und Die Linke gefordert wird, verkennt viele Faktoren, die dieses Ansinnen unrealisitisch erscheinen lassen. Zunächst ist die Beamtenversorgung durch Artikel 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich geschützt.

Würde man diesen Schutz beseitigen und die Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung überführen, wäre finanziell nichts gewonnen, weil den Beiträgen der Beamten hohe Rentenansprüche gegenüberstünden.

Die Beamten werden seit den 1950er Jahren durch Absenkung der Aktivgehälter um rd. 7 Prozent an ihrer Alterssicherung beteiligt. Hätte der Staat entsprechende Rücklagen gebildet, könnten die finanziellen Lasten jetzt sehr wohl geschultert werden. Dieses Versäumnis der Politik ist nicht der Beamtenschaft anzulasten.

Der demografische Wandel führt selbstverständlich zu einem Finanzierungsproblem, wer wollte das bestreiten. Dieses Problem kann aber nicht durch die Einbeziehung von weiteren Personengruppen beseitig werden. Die Finanzierungsgrundlage muss geändert werden. Finanziell ist das machbar, wie der Bericht ausführlich darlegt.

Längere Lebensarbeitszeit oder Rentenkürzung kommen aus Sicht des BSBD NRW jedenfalls nicht in Betracht. Weil wir im Vergleich zu anderen europäischen Nachbarstaaten bei der Rente stark abfallen würden. Diesen Aspekt wird der BSBD NRW in Kürze aufgreifen und darstellen.

Ein weiterer Bericht befasst sich mit einem Coronaausbruch in der JVA Werl. Nach Einschätzung des BSBD NRW dürfen jetzt bei sinkenden Inzidenzwerten keine Risiken mehr eingegangen werden. Nachdem die Immunisierung der Kolleginnen und Kollegen weitgehend abgearbeitet ist, müssen jetzt auch die Inhaftierten schnellstmöglich durchgeimpft werden.

Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:

  • Hände weg von Rente und Versorgung!
  • Infektionsausbruch in der JVA Werl
  • Die BSBD-Familie trauert um Michael Schmidt, der viel zu früh an einer Coronainfektion verstorben ist
  • Einführung eines Wahlrechts zwischen freier Heilfürsorge und Beihilfe
  • Ortsverband Werl begrüßt 350. Mitglied
  • Wilhelm Ornanin für 60-jährige Treue zum BSBD geehrt
  • Fortbildung: Dr. Carl-Ernst von Schönfeld referiert über psychiatrisch auffällige Kriminelle
  • Arbeitsbelastung der Vollzugsbediensteten wird regelmäßig unterschätzt
  • Anwärtersonderzuschlag: Höhe der Zahlung für den Einstellungsjahrgang 2022 auf dem Prüfstand

Die Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern eine unterhaltsame, informative und hoffentlich erkenntnisreiche Lektüre. Nachdem das Impfen durch die Haus- und Betriebsarztpraxen angelaufen ist, hat die Impfkampagne deutlich Tempo aufgenommen. Die Politik hat sich damit die Chance erarbeitet, ihre Zusagen bezüglich der Impfangebote tatsächlich einhalten zu können. Wir dürfen also darauf hoffen, dass sich unsere Lebensumstände demnächst wieder normalisieren werden.