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Tarifeinheit: Bundestag verabschiedet umstrittenes Gesetz

Eine lange und kontroverse Debatte ging der Abstimmung voraus. Dabei wurde nochmals deutlich, dass sich die Bedenken gegen die Grundgesetzkonformität quer durch alle Fraktionen ziehen. Trotzdem nutzte die Große Koalition ihre Mehrheit, um das Gesetz zu verabschieden. Das Gesetz regelt, dass in einem Betrieb für eine Beschäftigtengruppe nur noch ein Tarifvertrag gelten soll, nämlich jener, den die größte Gewerkschaft abgeschlossen hat. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) betonte, dass damit das vor 2010 geltende Recht wiederhergestellt werde. Mit diesem bewährten Grundsatz sei das Land immer gut gefahren.

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Besoldungsrunde 2015: Tarifergebnis wird wirkungs- aber nicht zeitgleich übernommen

Die Demonstration am 12. März 2015 vor dem Düsseldorfer Landtag hat die Landesregierung offensichtlich nachhaltig beeindruckt.

Nach zwei Gesprächsrunden, zu denen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eingeladen hatte, ist am gestrigen Abend ein Kompromiss erzielt worden. Die Einkommen der nordrhein-westfälischen Staatsdiener werden 2015 und 2016 wie die der Angestellten des öffentlichen Dienstes steigen. Der Wermutstropfen dieser Übereinkunft: Die Anhebungen werden erst mit einer zeitlichen Verzögerung gegenüber dem Tarifbereich vorgenommen werden. Die Delegation des DBB unter der Leitung des Vorsitzenden Roland Staude war nach dem Gespräch zwar nicht euphorisiert, aber immerhin einigermaßen zufrieden.

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Flucht aus der JVA Rheinbach: WDR setzt seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel!

Ende April war es einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder gelungen, sich in einer für einen externen Verwertungsbetrieb bestimmten Box mit Holzabfällen zu verstecken. Auf diesem Wege entkam er aus der Rheinbacher Vollzugseinrichtung. Bereits nach zwei Tagen konnte der Flüchtige in Köln wiederergriffen werden. Kurze Zeit später berichtete der WDR in Wort und Bild in großer Aufmachung, dass Bedienstete Fluchthilfe geleistet hätten und die Gefangenen im Übrigen mit Drogen, Handys und Alkohol versorgten. Der Sender stützte sich dabei auf die Aussagen eines ehemals in Rheinbach inhaftierten Betrügers. Der BSBD hat sich dagegen verwahrt, eine ganze Berufsgruppe auf derart schmaler Faktenbasis pauschal zu diffamieren.

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Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen 2015: Grandioser Erfolg für den BSBD

Sie wollen für frischen Wind im Ministerium sorgen, die künftigen Mitglieder der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung in der Reihenfolge der Stimmergebnisse. Sahin Osoy, Danny Ralf Lange, David Finke, Jennifer Bartmann und Sarah Kullmitz

„Wir haben auch bei den diesjährigen Wahlen wieder beeindruckende Ergebnisse erzielen können“, freute sich BSBD-Landesvorsitzender Peter Brock nach der Auszählung der Stimmen der Wahlen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen im NRW-Strafvollzug. Begünstigt wurde der Erfolg dadurch, dass die gewerkschaftliche Konkurrenz vielfach auf die Einreichung von Wahlvorschlägen verzichtet hatte.

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JVA Rheinbach: Sind die Rheinbacher Strafvollzugsbediensteten allesamt korrupt?

Ehemaliger Strafgefangener erhebt Korruptionsvorwürfe und der WDR verbreitet diese bundesweit.

Am 28. April 2015 gelang es einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder in einer Holzkiste aus der der JVA Rheinbach zu entweichen. Bereits am 30. April 2015 konnte der Flüchtige wieder festgenommen werden. Soweit so schlecht oder doch so gut, denn Ausbrüche und Entweichungen sind im zurückliegenden Jahrzehnt drastisch zurückgegangen, unser aller Sicherheit hat sich durch die qualifizierte, umsichtige Arbeit der Strafvollzugsbediensteten deutlich erhöht.

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Richter- und Beamtenbesoldung: Klartext aus Karlsruhe!

In mehreren Verfahren zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten hat das Bundesverfassungsgericht teilweise Verstöße gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation festgestellt und erstmals konkrete Maßstäbe für die Angemessenheit von Beamtenbezügen entwickelt. Das heutige Urteil (2 BvL 17/09, 2 BvL 1/14, 2 BvL 6/12, 2 BvL 5/12, 2 BvL 4/12, 2 BvL 3/12, 2 BvL 18/09) hat das Potential, die seit Jahren anhaltende Besoldung von Richtern und Beamten nach „Gutsherrenart“ endlich zu beenden und die lange schwelende Gerechtigkeitsfrage einer angemessenen Lösung zuzuführen.