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Mehrarbeitsvergütung

Mehrarbeitsvergütung

Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MVergV) beträgt die Vergütung für geleistete Mehrarbeit in den Besoldungsgruppen

 

  • A 5 – A 8 BBO         ab 1.1.2014 13,80 EURO/Std.*
  • A 9 – A 12 BBO       ab 1.1.2014 18,93 EURO/Std.*
  • A 13 - A 16 BBO      ab 1.1.2014 26,11 EURO/Std.*

* Stundensätze gültig ab 1.1.2014 gem. BesVersAnpG 2013/2014 NRW

Weitere Vergütungssätze finden Sie beim Landesamt für Besoldung und Versorgung