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Auf die Anwärter wartet im Vollzug eine anspruchsvolle Berufsausbildung. Um geeignete Bewerberinnen und Bewerber rekrutieren zu können, sind Sonderzuschläge unverzichtbar.

Anwärtersonderzuschlag: Finanzminister prüft Zuschlagshöhe für den Einstellungsjahrgang 2023

Der Finanzminister des Landes hat im vergangenen Jahr einer moderaten Anhebung der Zuschläge zugestimmt. Seither beträgt der Zuschlag für den Allgemeinen Vollzugsdienst und für den Werkdienst jeweils 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Der BSBD NRW hatte eine Erhöhung der Zuschläge für beide Laufbahnen auf 90 Prozent der Bemessungsgrundlage gefordert.

Hierzu hat sich die Landesregierung nicht durchringen können. Der BSBD NRW anerkennt zwar ausdrücklich, dass mit der erneuten Anhebung ein wichtiger Schritt unternommen wurde, sieht in diesem Bereich aber weiteren und dann abschließenden Handlungsbedarf.

Der Arbeitsmarkt ist aktuell von dem Phänomen gekennzeichnet, dass Fachkräfte immer seltener zu finden sind. Die Knappheit sorgt dafür, dass qualifizierter Nachwuchs stark umworben wird. Folglich müssen große Anstrengungen unternommen werden, dass sich geeignete Bewerberinnen und Bewerber in ausreichender Zahl für ein berufliches Engagement im Strafvollzug finden.

Professionelle Werbung ist nicht genug, auch die Finanzen müssen stimmen

Die Intensivierung und Professionalisierung der Werbung, der anerkennenswerte Einsatz der Vollzugsbehörden hat dazu geführt, dass geeigneter Nachwuchs für den Mindestbedarf gewonnen werden konnten. Es bestehen jedoch immer noch erhebliche personelle Vakanzen. Um in einem kleiner werdenden Bewerberpool künftig erfolgreich sein zu können, ist es nach Auffassung des BSBD NRW sinnvoll, nunmehr den letzten Schritt zu gehen und den Anwärtersonderzuschlag für die beiden genannten Laufbahnen auf 90 Prozent des Anwärtergrundbetrages zu erhöhen.

Die Entwicklung auf dem auch durch die Pandemie geprägten Arbeitsmarkt hat die Gewinnung geeigneten Nachwuchses nicht nur für den Strafvollzug deutlich verschärft. Die bereits aus der Vergangenheit bekannten Schwierigkeiten, geeignete Nachwuchskräfte für ein berufliches Engagement im Strafvollzug zu interessieren, sind unverändert. Der BSBD NRW vertritt deshalb weiter die Auffassung, dass eine grundsätzliche Verbesserung der Bewerberzahlen nur durch weitere zusätzliche finanzielle Anreize erzielt werden kann.

Bewerber mit Berufs- und Lebenserfahrung sind schwer zu finden

Der Vollzug ein schwieriges und weitgehend unbekanntes Berufsfeld. Es werden zudem vorrangig Kräfte gesucht, die bereits über Berufs- und Lebenserfahrung verfügen. Daher muss die Anwärterbesoldung so hoch sein, dass sich geeignete Bewerberinnen und Bewerber einen Berufswechsel auch leisten können. Gerade von den Erfahrungen dieses Bewerberkreises dürfen nachhaltig positive Wirkungen auf die Umsetzung des Behandlungsauftrages erwartet werden. Diese Personengruppe ist aber erfahrungsgemäß vielfach in finanzielle Verpflichtungen eingebunden, die mitunter die Aufnahme einer erneuten Berufsausbildung verhindern. Um bei der Anwerbung gerade solcher Bewerber nicht chancenlos zu sein, ist die Gewährung von auskömmlichen Anwärtersonderzuschlägen unverzichtbar.

Die Konkurrenz um geeigneten Nachwuchs hat sich in den letzten Jahren dermaßen intensiviert. Die Pandemie bietet die Chance, dass der Vollzug mit seinen sicheren Arbeitsplätzen zu punkten vermag. Diese Möglichkeiten sollten genutzt werden, um die freien Stellen jetzt definitiv zu besetzen. Der BSBD NRW tritt deshalb für einen Befreiungsschlag ein, um das Personalproblem des Vollzuges grundlegend zu lösen.

Anwärterbesoldung für weitere Laufbahnen verbessern

Der BSBD NRW wird angesichts der prekären Situation bei der Nachwuchsgewinnung auf seiner Forderung beharren, die Sonderzuschläge in Zukunft auf 90 Prozent des Grundbetrages für die Laufbahnen des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes zu erhöhen.

Daneben hält es der BSBD NRW für erforderlich, die Zahlung eines Sonderzuschlages auch für die Laufbahnen des mittleren Verwaltungsdienstes und des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes vorzusehen. Bei der Gewinnung geeigneter Nachwuchskräfte ist der Vollzug derzeit nur bedingt konkurrenzfähig. Deshalb sollte bei diesen Laufbahnen die Einführung von Sonderzuschlägen erfolgen.

Wird als notwendig erkanntes Handeln zu lange hinausgezögert, besteht die konkrete Gefahr, dass mittelfristig geeignete Bewerberinnen und Bewerber kaum noch in nennenswertem Umfang für ein berufliches Engagement im Strafvollzug gewonnen werden können. Einer solch absehbaren Entwicklung muss unbedingt entgegengewirkt werden, weil sonst die Überlastung des vorhandenen Personals nicht beendet werden kann. Die Politik riskiert in diesem Fall nicht nur den Rückgang der Motivation beim Personal, sondern auch einen Qualitätsverlust bei der Vollzugsgestaltung. Im Interesse des gesellschaftspolitischen Auftrages des Strafvollzuges und nicht zuletzt im Hinblick auf die Sicherheit der Allgemeinheit sollten diese Risiken unbedingt vermieden werden.

Die Pandemie bietet die einmalige Chance, mit geringem Mitteleinsatz den NRW-Strafvollzug in einem mutigen Schritt zukunftsfähig zu machen. Diese Möglichkeit sollten wir nicht ungenutzt verstreichen lassen, schließlich droht die demografische Entwicklung die Lage künftig noch erheblich zu verschärfen.

Friedhelm Sanker

Foto im Beitrag © BSBD NRW