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Ausbildungsreform im mittleren Justizvollzug – Stellungnahme des Werkdienstes

Am 12. Februar 2009 tagte der Arbeitskreis »Technischer Vollzugsdienst« in der Justizvollzugsschule NRW.

Erneut war das zentrale Thema der Veranstaltung die angestrebte Reform der Ausbildung in den Laufbahnen des mittleren Dienstes; besonders die geplanten Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Laufbahn des Werkdienstes.

Jörg Winkens, Vorsitzender des Arbeitskreises »Technischer Vollzugsdienst«, konnte nahezu vierzig Kolleginnen und Kollegen des Werkdienstes begrüßen, die seiner Einladung gefolgt waren und so die Wichtigkeit der Veranstaltung und ihres zentralen Themas mehr als deutlich machten.

Als kompetente Ansprechpartner konnte Winkens die stellvertretenden BSBD-Landesvorsitzenden Friedhelm Sanker sowie Theodor Wieczorek zur Veranstaltung begrüßen.

Kollege Wieczorek, Mitglied des Lenkungskreises im Justizministerium NRW – welcher die inhaltliche als auch zeitliche Abfolge der geplanten Reform koordiniert – und Lehrkraft an der Justizvollzugsschule, übernahm zunächst den Part, die Anwesenden detailliert über den aktuellen Stand der Ausbildungsreform zu informieren.

Er teilte sodann auch mit, dass der Hauptpersonalrat Strafvollzug im Justizministerium Nordrhein-Westfalen – dem auch er angehört – im Rahmen des personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsverfahrens beim Umsetzungsprozess der Ausbildungsreform eingebunden sei. Darüber hinaus seien zwischenzeitlich auch alle Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten zur Stellungnahme aufgefordert worden, so Wieczorek.

Aber gerade die Einbindung des Hauptpersonalrats Strafvollzug wolle man nutzen, so Theodor Wieczorek, um die aus Sicht der Fachgewerkschaft BSBD wie auch vieler Vollzugsexperten notwendigen Veränderungen an den seitens der Administration des Justizministeriums vorgelegten Entwürfen einer Verordnung für die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des Werkdienstes und des allgemeinen Vollzugsdienstes zu erzielen.

Es galt nun, Kritikpunkte aus Sicht der Angehörigen der Laufbahn des Werkdienstes anzuführen und festzuhalten.

Dazu wurde unter Moderation des Kollegen Winkens der Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des Werkdienstes (VAPWd) ausführlich diskutiert und abschließend neben anderen insbesondere folgende Punkte festgehalten, die aus Sicht der Laufbahnangehörigen einer unverzichtbaren Abänderung bedürfen:

  • § 1 Abs. 4 VAPWd
    Erhöhung der Obergrenze des Einstellungsalters auf das noch nicht vollendete 33. Lebensjahr (Eintritt in das Beamtenverhältnis auf Probe vor Vollendung des 35. Lebensjahres)
  • § 3 Abs. 3 VAPWd
    Der Auswahlkommission muss der Werkdienstleiter angehören (bei einer Bewerbung für die Laufbahn des Werkdienstes)
  • § 10 Abs. 2 VAPWd
    Die Leitung jeder ausbildenden Vollzugsanstalt bestellt eine geeignete Kraft als Ausbildungsleiter für den Werkdienst, die in der Regel der Laufbahn des Werkdienstes angehören soll.

Theodor Wieczorek bekam sodann von den Vertretern der Laufbahn des Werkdienstes den Auftrag, die Punkte dem Hauptpersonalrat Strafvollzug vorzutragen.

Nachdem der zentrale Punkt der Veranstaltung soweit abgearbeitet war, wandten die Fachschaftsvertreter sich weiteren Themen des Fachbereichs zu.

Dies waren im einzelnen:

  • Die unzureichende Anzahl an Einstellungsermächtigungen in die Laufbahn des Werkdienstes der letzten Jahre.
  • Die im Zusammenhang mit der Neuerrichtung und Erweiterung von Justizvollzugsanstalten stehende viel zu geringe Anzahl an Planstellen für die Laufbahn des Werkdienstes.
  • Den Funktionenkatalog im Sinne der Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 9 BBO betreffend:
    • Aufnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit
    • Den Erhalt einer Amtszulage für eine Tätigkeit als Sachbearbeiter für Fragen der beruflichen Bildung auch Angehörigen der Laufbahn des Werkdienstes zugänglich machen.
  • Die seit Jahren angestrebte Namensänderung der Laufbahn von »Werkdienst« in »Technischer Vollzugsdienst« zu forcieren.

Kollege Friedhelm Sanker führte dann noch zu aktuellen Geschehnissen im nordrhein-westfälischen Strafvollzug aus. Insbesondere informierte er die Fachschaftsvertreter über die Abläufe im Zusammenhang mit der geplanten Aufgabe, respektive Abriss der Dienstwohnungen der JVA Bochum.

Der stv. Landesvorsitzende dazu: »Ohne Not sollen Kolleginnen und Kollegen vor die Türe gesetzt werden, obwohl es genügend unter vollzuglichen Gesichtpunkten sinnvollere Standorte für die Errichtung einer sozial-therapeutischen Einrichtung in Nordrhein Westfalen gibt – die durch die Landesleitung des BSBD der Justizministerin auch aufgezeigt wurden!«

Friedhelm Sanker weiter: »Es gibt Standorte, die würden aufgrund der zur Verfügung stehenden Flächen die Errichtung einer sozial-therapeutischen Anstalt in einer vom nordrhein-westfälischen Strafvollzug benötigten Größenordnung von 300 bis 350 Haftplätzen hergeben!« »Doch die Alternativen finden bei Ministerin Müller-Piepenkötter kein Gehör!«, so Kollege Sanker.

Der an alle Anwesenden gerichtete Appell, sich mit den Bochumer Dienstwohnungsinhabern zu solidarisieren und gemeinsam gegen den Wegfall der Dienstwohnungen in Bochum mobilzumachen, stieß auf das uneingeschränkte Gehör sowie auf Unterstützung der Fachschaftsvertreter.

»Ob Bochum der letzte Standort ist, an dem die Dienstwohnungen aufgegeben werden, ist zudem mehr als fraglich«, meinte der stv. Landevorsitzende drüber hinaus.

Nach regem Informationsaustausch schloss die Veranstaltung schließlich mit einer besonderen Akzentuierung:

Kollege Winkens gratulierte Kollegen Friedhelm Sanker nachträglich zu seinem 60. Geburtstag, übergab ein kleines Präsent und richtete ein paar ganz persönliche Worte an den Verbandskollegen:

»Lieber Friedhelm Sanker, zum einen gratuliere ich Ihnen im Namen des Arbeitskreises »Technischer Vollzugsdienst« ganz herzlich nachträglich zu Ihrem 60. Geburtstag; zum andern möchte ich die Gelegenheit aber auch zum Anlass nehmen, mich stellvertretend für die Angehörigen der Laufbahn des Werkdienstes bei Ihnen für die jahrelange Unterstützung zu bedanken, die Sie uns haben zukommen lassen, wenn es galt, die Interessen der Laufbahnangehörigen in die Landesleitung des BSBD sowie in die Politik zu transportieren und ihnen Nachdruck zu verleihen.«

»Wir freuen uns, mit Ihnen einen so glühenden und elanvollen Unterstützer der Laufbahn des Werkdienstes auf unserer Seite zu haben«, so der Vorsitzende des Arbeitskreises weiter.

Kollege Winkens schloss dann die Veranstaltung mit Aussicht auf ein weiteres Treffen des Arbeitskreises »Technischer Vollzugsdienst« in diesem Jahr.