Verwendung von Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Personalgestellung, Probezeit
Drucken

Personalgestellung

Werden Aufgaben der Beschäftigten zu eine Dritten verlagert, kann gemäß § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L arbeitgeberseitig verlangt werden, dass der Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen hat.

Drucken

Probezeit

Die Probezeit bezeichnet einen Zeitraum, in dem vorerst etwas auf Probe gewährt wird, um die Eignung festzustellen