Auswirkungen der Rente ab 63 auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse
Auswirkungen der Rente ab 63 auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse
Zum 1. Juli 2014 wird die sogenannte Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte eingeführt (Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, kurz „RV-Leistungsverbesserungsgesetz“, BR-Drucksache 209/14). Sofern bei einem Rentenzugang frühestens zum 1. Juli 2014 bereits mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen, besteht danach die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente
- mit 63 für die Jahrgänge 1951 und 1952 beziehungsweise
- ab 63 für die Jahrgänge ab 1953 bei schrittweiser Anhebung des Renteneintritts auf das vollendete 65. Lebensjahr (siehe Anhebungstabelle weiter unten).