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Kleidergeld

Dienstkleidungsvorschrift (Kleidergeld)

 

Neue Dienstkleidungsvorschrift 

(AV d. JM vom 13. April 2012 - 2044 - IV. 19)  

Die blaue Dienstkleidung ist ab dem 01.10.2012 bei den zugelassenen Dienstkleidungsherstellern erhältlich. 

 

Zuschussregelung:

Der DKL - Zuschuss beträgt weiterhin jährlich 245,40 Euro. Dieser wird in monatlichen Teilbeträgen von 20,45 Euro im Voraus gezahlt. 

Nach einer länger als 3 Monate dauernden Dienstunfähigkeit ermäßigt sich der Anspruch auf den Zuschuss indes um ein Zwölftel des Jahresbetrages für jeden vollen Monat der Dienstunfähigkeit. 

Vorschussregelung:Die Bediensteten erhalten auf Antrag einen Vorschuss in Höhe von 500.- Euro.

Dieser wird dann durch Einbehaltung des monatlichen Zuschusses getilgt.

Bei Bediensteten die erstmalig zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet sind, wird auf Antrag ein Zuschuss bis zur Höhe des 3-fachen Jahresbetrages des Dienstkleidungszuschusses gewährt. Zur Zeit beträgt dieser Satz 736,20 Euro.

Übergangsregelung:

Die bisherige (grüne) Dienstkleidung kann übergangsweise bis zum 31.12.2015 getragen werden. Eine Kombination von blauer und grüner Dienstkleidung ist nicht zulässig.