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BSBD-Chef Peter Brock plädiert nachdrücklich für den Abbau des Personaldefizits im NRW-Strafvollzug.

Sicherheit der Vollzugsanstalten deutlich verbessert – Zahl der Ausbrüche sinkt kontinuierlich

Entgegen landläufiger Meinung und medialer Negativ-Schlagzeilen hat sich die Sicherheitslage der bundesdeutschen Vollzugseinrichtungen nachhaltig verbessert. Seit mehr als zehn Jahren ist die Zahl der Ausbrüche deutlich rückläufig. Trotz zweier spektakulärer Ausbrüche in Herford und Gelsenkirchen und der sensationellen Flucht zweier Gefangener aus der JVA Berlin-Moabit hat sich der Trend hin zu mehr Sicherheit konsolidiert.

Das Bundesamt für Justiz hat die neueste derzeit verfügbare Zahl mit bundesweit sechs Ausbrüchen im Jahre 2012 angegeben. In den Jahren 2011 und 2010 seien bundesweit jeweils acht Ausbrüche aus dem geschlossenen Vollzug zu verzeichnen gewesen. Im Vergleich dazu hätten sich im Jahre 2000 immerhin noch 73 Ausbrüche ereignet.

Zudem zeichnet sich ein Trend ab, dass an erfolgreichen Ausbrüchen Beteiligte äußerst schnell wieder gefasst und festgenommen werden. Dies war auch in den drei genannten Beispielsfällen nicht anders. Das Gelsenkirchener Ereignis war insoweit außergewöhnlich, weil es nur durch die Unterstützung von Fluchthelfern gelingen konnte. Ohne diese Hilfe von außen wäre der Ausbruch vermutlich gescheitert.

Baumaßnahmen und Technik zeigen Wirkung

Der seit nunmehr einem Jahrzehnt anhaltende Trend findet seine Ursachen in der deutlichen Verbesserung der sächlichen Abschlussvorrichtungen und in dem Einsatz technischer Überwachungs- und Alarmierungssysteme. Die hiermit verbundenen Möglichkeiten sind zwischenzeitlich jedoch ausgereizt. In dem Maße, indem die bundesdeutschen Vollzugseinrichtungen sicherheitstechnisch aufgerüstet wurden, hat sich das Sicherheitsrisiko für die Bediensteten des Strafvollzuges allerdings erhöht.

Hier hat man zwar auch versucht, mit Technik durch flächendeckende Einführung von Personenschutzgeräten zu reagieren, doch dies wird dauerhaft nicht ausreichend sein, um Sicherheit und Behandlung in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen. Die bundesdeutschen Vollzugseinrichtungen werden auf Dauer nur dann sicher und behandlungseffizient betrieben werden können, wenn die in vielen Bereichen vorhandenen Personaldefizite Schritt für Schritt abgebaut werden.

Soziale Sicherheit durch verstärkten Personaleinsatz

Eine Verbesserung der Sicherheit und des Klimas in den Einrichtungen wird sich nur durch Erhöhung der sozialen Kontrolle erreichen lassen. Unerwünschten subkulturellen Entwicklungen könnte so entgegen gesteuert werden. So ließen sich aber auch die Wirkungen von Behandlungsmaßnahmen überprüfen und erkennen. Die unmittelbare Verhaltenskontrolle böte die erforderliche Grundlage für die Umsetzung der individuell festgelegten therapeutischen Interventionen, wäre zugleich aber auch ein Instrument zur Erhöhung der sozialen Sicherheit.

Jeder Vollzugspraktiker weiß, dass unkontrollierte Freiräume sehr schnell durch sich subkulturell betätigende Gefangene genutzt werden, um vom Vollzug nicht oder kaum kontrollierbare Abhängigkeiten zu begründen. Eine solche Entwicklung muss unbedingt verhindert werden, weil ansonsten der Erfolg eines auf Verhaltensänderung angelegten Strafvollzuges unterlaufen wird.

BSBD-Chef fordert Abbau des Personalfehlbestandes

BSBD-Chef Peter Brock wies in Düsseldorf darauf hin, dass bauliche Verbesserungen, Technikeinsatz und der engagierte Einsatz der Strafvollzugsbediensteten auch die nordrhein-westfälischen Vollzugseinrichtungen im letzten Jahrzehnt sehr sicher gemacht hätten. Diese Möglichkeiten seien jetzt aber ausgeschöpft. Um das zwangsläufig erhöhte Sicherheitsrisiko der Kolleginnen und Kollegen zu beherrschen und um dauerhaft einen auf Behandlungseffektivität angelegten Strafvollzug zu gewährleisten, müsse jetzt dringend mit dem Abbau des gravierenden Personaldefizits begonnen werden.

„Ich will hier nur die Mehrarbeit und den Erholungsurlaub ansprechen. Alle seitens der Administration ergriffenen Maßnahmen haben nicht zum Abbau der Mehrarbeit oder zur Verringerung des noch nicht abgegoltenen Erholungsurlaubsanspruchs geführt. Dies ist ein Indiz dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen seit Jahren überstrapaziert werden. Deshalb steht die Landesregierung in der Pflicht, das Defizit nach und nach abzubauen. Allein aus der Mehrarbeit und dem noch nicht abgegoltenen Erholungsurlaub errechnet sich ein Personalbedarf von rd. 620 Stellen. Dieser muss schnellsten befriedigt werden!“, forderte der Gewerkschafter die Landesregierung unmissverständlich zum Handeln auf.