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Fachschaft „Gehobener Sozialdienst“

In den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen sind derzeit ca. 330 staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter bzw. staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen im gehobenen Sozialdienst eingestellt.

Die Angehörigen der Sozialdienste wirken an der Erfüllung der Aufgaben des Justizvollzuges einschließlich des Vollzuges der Untersuchungshaft, der Sicherungsverwahrung und anderer Freiheitsentziehungen sowie der Vollziehung des Jugendarrestes mit. Die Tätigkeit richtet sich nach den geltenden Gesetzen, Vorschriften und institutionellen Regelungen.

Grundlage für die fachliche und inhaltliche Ausgestaltung der sozialarbeiterischen / sozialpädagogischen Tätigkeiten stellen die Richtlinien für die Fachdienste dar (AV d. JM vom 18.12.2015 – 2400 – IV. 54). Zusammenfassend hieraus lassen sich die Aufgaben und Schwerpunkte wie folgt beschreiben:

Die Kernaufgaben der Sozialdienste sind fachliche Diagnostik und Beratung, Vernetzung (intern und extern) und Vermittlung sozialer Hilfen. Sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Maßnahmen werden mit dem Ziel einer Verbesserung der Lebenslage der Gefangenen in psychischer, sozialer und/oder materieller Hinsicht geplant, organisiert und durchgeführt. Bei entsprechender Qualifikation werden Angehörige des Sozialdienstes auch in therapeutischen Bereichen tätig. Die wesentlichen sozialen Beratungsangebote in Form von Schuldnerberatung, Suchtberatung, Beratung über soziale Rechte und Pflichten, Beratung von Inhaftierten mit Migrationshintergrund und von ausländischen Inhaftierten werden vorgehalten. Behandlungsmaßnahmen in Gruppen z.B. delikt- und problemorientiert sowie dem Sozialen Training stellen weitere Schwerpunkte dar. Wohngruppenarbeit wird, soweit in den Justizvollzugseinrichtungen vorgehalten, durch den Sozialdienst begleitet.

Neben den originären Schwerpunktaufgaben wirken die Angehörigen der Sozialdienste bei zahlreichen Aufgaben des Justizvollzuges mit, wie z.B. bei der Vollzugsplanung, bei Lockerungsentscheidungen, bei Stellungnahmen zur Bewährungsentlassung und Führungsberichten, bei der praktischen Umsetzung des Übergangsmanagements, bei der Aus- und Fortbildung und vielem mehr.

In Einzelfällen werden Angehörige der Sozialdienste mit der Leitung von Vollzugsabteilungen betraut und entsprechend mandatiert.

Die Angehörigen der Sozialdienste decken somit im Team „Gesamtanstalt“ wesentliche Bereiche der Betreuung und Behandlung der Inhaftierten und Jugendarrestanten ab. Die enormen Anforderungen und täglichen Herausforderungen im Justizvollzug und Jugendarrest sowie die Bewältigung zusätzlicher Aufgaben, die zum Beispiel aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen geleistet werden, fordern den Bediensteten alles ab. Dies, und die Vielseitigkeit des Arbeitsfeldes macht die Laufbahngruppe des gehobenen Sozialdienstes besonders abwechslungsreich und interessant.

Der BSBD-Fachbereich für den gehobenen Sozialdienst möchte sich im gut verstandenen Sinne der gemeinsamen Fortentwicklung des Justizvollzuges / des Jugendarrestes für die Belange der Sozialarbeit / Sozialpädagogik einsetzen und hierbei im Austausch mit den anderen Diensten im Justizvollzug / Jugendarrest Perspektiven entwickeln und Ziele formulieren.