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Dienstrechtsmodernisierungsgesetz: Wo bleibt der Respekt vor dem Parlament?

In einer Verlautbarung vom heutigen Tage berichtet unsere gewerkschaftliche Konkurrenz von Ver.di sie habe gestern einen Durchbruch zur Verbesserung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes in Gesprächen mit Vertretern der Regierungskoalitionen erzielt. Komisch ist allerdings, dass der BSBD bereits unter dem 21. Mai 2016 über eben diese sich abzeichnenden Verbesserungen berichten konnte, obwohl doch nach Ver.di -Einlassung erst gestern der Durchbruch erzielt wurde.

Die Behauptung, Ver.di habe Verbesserungen beim Dienstrechtsmodernisierungsgesetz erreicht, vermittelt den Eindruck von Verbindlichkeit. Doch bislang wurde weder das Gesetz, das noch gar nicht beschlossen ist, noch der Gesetzentwurf in unserem Sinne verändert, geschweige denn verbessert.

Was gegenwärtig vorliegt, ist ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen an den Landtag mit dem die langjährigen BSBD-Forderungen nach Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit und Anhebung der „Gitterzulage“, nach Anhebung des Dienstkleidungszuschusses und nach Wiedereinführung der Jubiläumszuwendungen aufgegriffen werden. Mit dem Antrag wird der Landtag aufgefordert zu beschließen, die Landesregierung zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen durch Modifizierung des Gesetzentwurfes und Anpassung von Verordnungen zu veranlassen, damit die angesprochenen Verbesserungen realisiert werden können.


Warum berichtet Ver.di zum jetzigen Zeitpunkt?

Warum berichtet Ver.di dann aber in einer Form, dass jetzt bereits die Entscheidung gefallen sei. Es gehört wohl nicht viel Fantasie dazu zu erkennen, dass es offensichtlich am Datum liegt. Am 9. Juni 2016 finden Personalratswahlen statt und just an diesem Tag berät auch der Landtag über das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz. Das Abstimmungsergebnis käme damit zu spät, um noch Wirkung auf das Wahlverhalten der Kolleginnen und Kollegen entfalten zu können. Da kann man nur sagen: „Man erkennt die Absicht, und man ist verstimmt!“

Wenn es um die Urheberschaft für die sich abzeichnenden Verbesserungen geht, hilft eine kleine Recherche auf den Internetseiten des Landtags NRW weiter. Anlässlich der Expertenanhörung zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz wurden von den DGB/ Ver.di -Vertretern viele Anmerkungen gemacht, doch weder zur „Gitterzulage“, oder zum Kleidergeld, noch zur Jubiläumszuwendung war von ihnen wenig bis gar nichts zu vernehmen. Da ist es schon verwunderlich, dass Ver.di mit einem Mal die Vaterschaft für etwas einfordert, was ihnen bei der Anhörung zu gerade dem Gesetzentwurf, den sie so nachhaltig beeinflusst haben wollen, nicht einmal eine Erwähnung wert war. Im Gegensatz dazu hat BSBD-Chef Peter Brock alle genannten Bereiche dezidiert angesprochen und Verbesserungen angemahnt. Auch dies lässt sich auf den Internetseiten des Landtags NRW ohne großen Aufwand nachvollziehen. Der BSBD ist allerdings durchaus erfreut darüber, dass Ver.di die BSBD-Forderungen nunmehr so gut, sachgerecht und angemessen findet, dass man sie übernommen hat.

Was in diesem Zusammenhang aber wirklich schlimm ist, ist der Umstand, dass Ver.di etwas für verbindlich erklären will, was lediglich ein üblicher Zwischenschritt im Gesetzgebungsverfahren ist. So führt man Leserinnen und Leser in die Irre und lässt im Übrigem auch den gebührenden Respekt vor dem Parlament vermissen. Der BSBD wird erst wieder berichten, wenn es etwas Neues zu vermelden gibt. Und dies ist voraussichtlich am 9. Juni 2016 der Fall.

Friedhelm Sanker

BSBD - die bessere Wahl

Link zum Entschließungsantrag Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW
Foto im Beitrag © gs1311 / Fotolia.de