Personalausstattung muss dem Aufgabenumfang entsprechen
Anhörung im Landtag zu den Entwürfen der Landesregierung und der CDU-Landtagsfraktion für ein Landesstrafvollzugsgesetz
Die Landesregierung will als eines der letzten Bundesländer die mit der Föderalismusreform übertragene Gesetzgebungskompetenz nutzen, um ein eigenes Strafvollzugsgesetz zu erlassen und dieses an die aktuellen Anforderungen anpassen. In der am 25. Juni 2014 durchgeführten Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation wurde der Gesetzentwurf allgemein begrüßt.