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Bestechliche hessische Strafvollzugsbedienstete verlieren Beamtenrechte

Beamten sollte immer bewusst sein, dass sie ihre berufliche Zukunft und die Versorgungsansprüche riskieren, sobald sie sich bestechen lassen. Ohne solche strafrechtlichen Konsequenzen verkäme die Gesellschaft jedoch schnell zu einer „Bananenrepublik“.

Am 09. Dezember 2015 hat die Spezialkammer für Korruptionskriminalität des Landgerichts Frankfurt in einem seit Anfang Oktober 2015 gegen zwei hessische Vollzugsbeamte anhängigen Verfahren wegen Bestechlichkeit das Urteil gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Beamten sich von Häftlingen und Rechtsanwälten hatten schmieren lassen.

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BSBD-Urgestein Winfried Colberg feiert seinen 90. Geburtstag

„Lieber Herr Colberg (li.), Sie waren ein Glücksfall für den BSBD!“, würdigte der stv. BSBD-Landesvorsitzende die Verdienste des Geburtstagskindes.

Aus Anlass seines 90. Geburtstages hatte Winfried Colberg am 06. Dezember 2015 zum festlichen Essen laden. Diesen besonderen Tag wollte er mit seiner Familie, seinen Freunden und Verwandten sowie ehemaligen beruflichen Weggefährten in einem angemessenen Rahmen feierlich begehen. Die besten Wünsche und Grüße des BSBD-Landesverbandes überbrachte dessen stv. Vorsitzender Ulrich Biermann, der es sich nicht nehmen ließ, das berufliche und gewerkschaftliche Wirken des Jubilars der illustren Festgesellschaft vorzustellen.

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Besondere Vorkommnisse: Wird die Arbeit in den nordrhein-westfälischen Vollzugseinrichtungen risikoreicher?

Viele Praktiker würden eine solche Frage ohne Umschweife bejahen. Immerhin ereignete sich im Jahr 2014 die besorgniserregende Zahl von 86 Zwischenfällen in den Vollzugseinrichtungen des Landes. Das Justizministerium sieht im Hinblick auf die Vorfälle hingegen keinen akuten Handlungsbedarf, weil sich die Zahl der Vorkommnisse auf einem konstant niedrigen Niveau bewege. Die in der absoluten Zahl enthaltenen Übergriffe auf Bedienstete haben 2014 zu insgesamt 81 Krankentagen geführt. Übergriffe, die keinen krankheitsbedingten Ausfall zur Folge hatten, tauchen bislang in der Statistik nicht auf.

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Anwärtersonderzuschlag erstmals für die Dauer der gesamten Ausbildung gesichert

Die Anwärtersonderzuschläge sind nunmehr für alle vorhandenen und die Anwärterinnen und Anwärter des Einstellungsjahrgangs 2016 im AVD und Werkdienst bis zum jeweiligen Ende der Ausbildung gesichert.

Endlich hat die Landesregierung eine langjährige Forderung des BSBD teilweise aufgegriffen und den Anwärtersonderzuschlag für länger als nur ein Jahr für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes bewilligt. Damit erhalten die Betroffenen erstmals Planungssicherheit für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung. Von dieser zu begrüßenden Regelung profitieren alle vorhandenen Anwärterinnen und Anwärter sowie der Einstellungsjahrgang 2016.