Weihnachtsamnestie und Haftraumkapazitäten: Probleme nicht auf dem Rücken der Bediensteten lösen
In vielen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ist es langjährige Tradition, rechtskräftig verurteilten Straftätern, die sich als gnadenwürdig erweisen, aus Anlass des christlichen Weihnachtsfestes einen Teil der Freiheitsstrafe zu erlassen. In diesem Jahr sind von diesem Gnadenakt allein in Nordrhein-Westfalen rund 700 Gefangene betroffen.