Anwärtersonderzuschlag erstmals für die Dauer der gesamten Ausbildung gesichert
Endlich hat die Landesregierung eine langjährige Forderung des BSBD teilweise aufgegriffen und den Anwärtersonderzuschlag für länger als nur ein Jahr für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes bewilligt. Damit erhalten die Betroffenen erstmals Planungssicherheit für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung. Von dieser zu begrüßenden Regelung profitieren alle vorhandenen Anwärterinnen und Anwärter sowie der Einstellungsjahrgang 2016.